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Dr. Klaus Held

Der Kanzleigründer Dr. Klaus Held wurde 1937 in Ravensburg geboren.

In den Jahren 1957 bis 1960 studierte er Rechtswissenschaften in Tübingen, München und Bonn⁄Köln. 1965 wurde Dr. Held in Stuttgart zur Anwaltschaft zugelassen, wo er zunächst auch tätig war.

1966 erfolgte die Gründung unserer Kanzlei durch Herrn Dr. Held in Waiblingen. Im Jahr darauf promovierte der Kanzleigründer zum Dr. der Rechte an der Universität Köln. Bis Mitte des Jahres 2005 war Dr. Held bei allen Amts- und Landgerichten in der Bundesrepublik und beim Oberlandesgericht in Stuttgart zugelassen.

Zum 01.07.2005 trat er in den Ruhestand und gab seine Anwaltszulassung zurück. Dr. Held ist jedoch aufgrund entsprechender Erlaubnis der Rechtsanwaltskammer Stuttgart auch weiterhin zum Führen der Bezeichnung Rechtsanwalt berechtigt.